AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vermittlungsmanufaktur Inh. Josephine Ferber für die Personalvermittlung

  1. Geltungsbereich

Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermittlungsmanufaktur Inh. Josephine Ferber (nachfolgend „Vermittlungsmanufaktur“ genannt). Diese AGB gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung sowie für alle weiteren erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der Personalvermittlung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Vermittlungsmanufaktur stimmt diesen schriftlich zu.

  1. Vertragsgegenstand und Beratungsleistung

Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalvermittlung die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit der Vermittlungsmanufaktur im Rahmen der Personalvermittlungsleistung an. Eine Garantie für die erfolgreiche Besetzung einer Stelle wird nicht übernommen. Die Vermittlungsmanufaktur erbringt ihre Dienstleistung im Rahmen der ihr zur Verfügung gestellten Informationen und Vorgaben.

  1. Datenerhebung, Datenschutz und Geheimhaltung

Die Vermittlungsmanufaktur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten über die zu besetzenden Positionen und Bewerber nur insoweit, wie dies für die Durchführung des Vermittlungsauftrags erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Vermittlungsprojekts zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzuleiten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung der Vermittlungsmanufaktur vorliegt. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

  1. Haftung und Gewährleistung

Die von der Vermittlungsmanufaktur gemachten Angaben zu den Bewerbern beruhen auf den Informationen, die von den Bewerbern selbst oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen kann nicht übernommen werden.

Die Vermittlungsmanufaktur übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vermittelte Bewerber den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Für die Arbeit des vermittelten Bewerbers wird keine Haftung übernommen.

Für fahrlässig verursachte Schäden haftet die Vermittlungsmanufaktur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht für Körperschäden oder Todesfälle. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  1. Anti-Diskriminierungsgesetz (AGG)

Sollte die Vermittlungsmanufaktur aufgrund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von einem Bewerber in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die Vermittlungsmanufaktur von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, frei.

  1. Informationspflicht des Auftraggebers

Hat sich ein durch die Vermittlungsmanufaktur vorgestellter Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vermittlungsmanufaktur hierüber sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, zu informieren. In einem solchen Fall wird die Vermittlungsmanufaktur keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht dies ausdrücklich.

Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Information und erbringt die Vermittlungsmanufaktur weiterhin Leistungen bezüglich des Bewerbers, haftet der Auftraggeber für etwaige dadurch entstandene Schäden.

  1. Kündigung des Vermittlungsvertrags

Der Vertrag zur Personalvermittlung kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt der Posteingang bei der Vermittlungsmanufaktur oder beim Auftraggeber.

Kommt nach der Kündigung des Vertrages ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von der Vermittlungsmanufaktur vorgeschlagenen Bewerber zustande, so bleibt der Anspruch auf das volle Vermittlungshonorar bestehen.

  1. Vermittlungshonorar

Der Anspruch der Vermittlungsmanufaktur auf das Vermittlungshonorar entsteht mit dem ersten Arbeitstag des Bewerbers beim Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder für eine abweichende Position.

  1. Mitteilungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Vermittlungsmanufaktur den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von der Vermittlungsmanufaktur vorgeschlagenen Bewerber sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung schriftlich mitzuteilen und eine Kopie des Arbeitsvertrages zu übermitteln.

  1. Zahlungsbedingungen

Das Vermittlungshonorar ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall ist die Vermittlungsmanufaktur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu verlangen.

  1. Erstattung von Vorstellungskosten

Kosten, die Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen entstehen, werden nicht vom Auftraggeber erstattet.

  1. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen

Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst. Telefonische oder mündliche Zusagen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Vermittlungsmanufaktur wirksam.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.